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   BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05   

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BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05 (https://dejure.org/2006,2052)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 20 F 5.05 (https://dejure.org/2006,2052)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 20 F 5.05 (https://dejure.org/2006,2052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; Berliner IFG §§ 9 ff.
    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte Geheimhaltungspflicht, Verhältnis zum in-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99; Berliner IFG §§ 9 ff.
    Verwaltungsprozessrecht; Informationsrecht - Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte Geheimhaltungspflicht, Verhältnis zum in-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1245
  • DÖV 2006, 1052
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).

    Wegen der so ausgestalteten Konkurrenz zwischen den Ausnahmetatbeständen des hier relevanten § 10 IFG und des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wäre durch die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 IFG das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO nicht ausgeschlossen oder auf Null reduziert, so dass für Ermessensfehler der obersten Aufsichtsbehörde nach wie vor Raum ist (Beschluss vom 26. August 2004 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2005 - 95 A 4.05
    Auszug aus BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05
    BVerwG 20 F 5.05 OVG 95 A 4.05.
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Vielmehr gehören zu den grundsätzlich vorzulegenden Akten auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die zuständige Behörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat (Beschluss vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42).

    4.1 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vom 15. August 2003 a.a.O.; vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42; vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 -).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschluss vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Zum Akteneinsichtsrecht in Jugendhilfeakten

    Vielmehr gehören zu den vorzulegenden Unterlagen grundsätzlich auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Gründe abgelehnt hat [BVerwG, Beschluss vom 13.06.2006, 20 F 5/05, DVBl. 2006, 1245, Beschluss vom 05.03.2020, 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715].
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Vielmehr gehören zu den grundsätzlich vorzulegenden Akten auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die zuständige Behörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 BVerwGE 130, 236 Rn. 9).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschlüsse vom 13. Juni 2006 a.a.O. und vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Ist die Vorlage der Akten selbst Gegenstand des Rechtsstreits und hängt nach der Rechtsauffassung des Gerichts die Entscheidung über das Klagebegehren von der Kenntnis des Akteninhalts ab, so sind grundsätzlich auch die behördlichen Akten vorzulegen, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat (Beschluss vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42).

    Insofern ist die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Verhältnis zu den fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen hier im Verhältnis zu § 15 Abs. 2 BVerfSchG eine prozessrechtliche Spezialnorm (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 und vom 13. Juni 2006 a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 3.07

    Anwendung des § 99 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei

    Vielmehr gehören zu den grundsätzlich vorzulegenden Akten auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die zuständige Behörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat (Beschluss vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42).

    18 4.1 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 , vom 15. August 2003 a.a.O., vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42, vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 ).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschluss vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 , vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    7 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 , vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 juris).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschluss vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08

    Entbehrlichkeit eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen

    10 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 juris).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschluss vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2008 - 14 PS 1/08

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer sich auf Verwaltungsvorgänge mit einer Vielzahl

    Vielmehr gehören zu den vorzulegenden Unterlagen grundsätzlich auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Gründe abgelehnt hat (BVerwG, Beschl. v. 13.6.2006 - 20 F 5/05 -, DVBl. 2006, 1245 f.).

    Durch die Eröffnung eines Ermessens nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem Interesse an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (BVerwG, Beschl. v. 13.6.2006, a. a. O., m. w. N.).

    Der Beklagte wird deshalb erneut über den Antrag des Klägers auf Aktenvorlage unter Beachtung der Rechtsausfassung des Fachsenats zu befinden haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.6.2006, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - 13a F 11/08

    Im Vorfeld stattfindende Sitzungen der Bundesländer von Entscheidungen über

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2009 - 13a F 31/07

    Die auf ein Unternehmen bezogenen und nur einem begrenzten Personenkreis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 31/09

    Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 8.08

    Rechtmäßigkeit der Errichtung gemeinsamer Gerichte mehrerer Länder; Verweigerung

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 47.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 46.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • BVerwG, 26.05.2008 - 20 F 45.07

    Auskunftsanspruch über sämtliche beim Verfassungsschutz über seine Person

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 4.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Betroffenen auf Auskunft über sämtliche zu

  • VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10

    Vorlage von Unterlagen

  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08

    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

  • VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11

    Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11

    Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung

  • OVG Sachsen, 22.06.2022 - 10 F 27/21

    Zwischenverfahren; Entbehrlichkeit eines (Kammer-)Beschlusses über die

  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 13a F 12/08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 32/09

    Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Unterlagen zu einer

  • VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10

    Vorlage von Urkunden

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11
  • VG Leipzig, 11.02.2014 - 5 L 555/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13a F 27/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2008 - 13a F 30/07
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.2005 - 20 F 5.05   

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BVerwG, Entscheidung vom 28.12.2005 - 20 F 5.05 (https://dejure.org/2005,33526)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 2005 - 20 F 5.05 (https://dejure.org/2005,33526)
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